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Kontakt
Kassenbehandlung nur noch mit Versichertenkarte!
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierung ist die Erbringung von Kassenleistungen
nur noch nach der Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte
möglich!
Ohne Versicherungsnachweis müssen wir erbrachte Leistungen privat in Rechnung stellen.

Kein Ausdruck der Krankmeldung mehr
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierung gibt es keinen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse mehr.
